MIETKONDITIONEN
Nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Bei dem u. a. Mietpreis handelt es sich um eine Tagespauschale. Der Kraftstoff und die Betriebsstunden (ohne Stundenbegrenzung) sind inbegriffen.
Die Anlieferung und Abholung unserer Maschinen ist möglich (Preise auf Anfrage).
Ab einer Mietdauer von 3 Tagen gewähren wir einen Rabatt von 20 %.
Maschine Mietpauschale/Tagessatz
Minibagger 100 €
Radlader 130 €
Scherenbühne 70 €
Hubsteiger 100 €
Kegelspalter 50 €
Rüttler, 250 kg 40 €
Rüttler, 115 kg 30 €
Anhänger 50 €